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   RG, 01.03.1927 - II 175/26   

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https://dejure.org/1927,153
RG, 01.03.1927 - II 175/26 (https://dejure.org/1927,153)
RG, Entscheidung vom 01.03.1927 - II 175/26 (https://dejure.org/1927,153)
RG, Entscheidung vom 01. März 1927 - II 175/26 (https://dejure.org/1927,153)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Konnte die Generalversammlung einer Aktiengesellschaft bei der Umstellung des Grundkapitals auf Reichsmark mit einfacher Mehrheit die Ablösung der ausgegebenen Genußscheine beschließen? 2. Konnten die Genußscheininhaber, die zugleich Aktionäre waren, bei der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktiengesellschaft.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 115, 296
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 26.11.1918 - II 431/18

    Ist Betrugsversuch denkbar, wenn Waren unter falschen Vorspiegelungen gegen

    Auszug aus RG, 01.03.1927 - II 175/26
    Daher hat der erkennende Senat auch in der Sache II 431/18 (abgedruckt DJZ. 1919 Sp. 757), wo sich der Streit um die Einziehung von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung drehte, den Anteilsinhabern das Stimmrecht zugesprochen.
  • BGH, 25.09.1996 - VIII ZR 172/95

    Form der Genehmigung eines durch einen Vertreter abgeschlossenen

    Bei einer Wollensbedingung, die die Bindungswirkung des Rechtsgeschäfts in das freie Belieben stellt, auch bei der Selbstbeschränkung eines befugten Vertreters (Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl. Rdnr. 37 vor § 158), ist § 162 BGB aber gleichfalls nicht anwendbar (RGZ 115, 296, 302, Palandt/Heinrichs aaO., Soergel/Wolf aaO. Rdnr. 38 vor § 158), jedenfalls nicht für das Verhalten desjenigen der Vertragspartner, der die Entscheidung zu treffen hat (Soergel/Wolf aaO. § 162 Rdnr. 6).
  • OLG Dresden, 13.01.1999 - 18 U 2050/97

    Bindung an außergerichtlichen Vergleich - treuwidrige Vereitelung des

    Die Ansicht, dass § 162 BGB immer dann nicht anwendbar sei, wenn ein Organ einer Kapitalgesellschaft den Vertrag von der Zustimmung eines anderen Organs abhängig macht (RGZ 115, 296, 302 m.w.N.), hält der Senat für zu weitgehend.
  • KG, 30.05.1991 - 2 U 1466/91

    Rechtswegzuständigkeit bei Beteiligung einer Anstalt des öffentlichen Rechts;

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  • BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 152/64

    Anforderungen an die Bildung der Geschäftsgrundlage eines Vertrages - Anwendung

    Die Anwendung des § 162 BGB kommt jedenfalls in der Regel bei reinen Potestativ- oder Willkürbedingungen nicht in Betracht (RGZ 79, 96; 115, 296, 302; BGB RGRK 11. Aufl. Anm. 7 zu § 162; Enneccerus-Nipperdey 15. Aufl. 2. Halbband § 196 III), wenn es also in das freie Belieben des über den Eintritt oder den Ausfall der Bedingung entscheidenden Teiles gestellt sein soll, wie dieser sich entscheidet.
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